Klarheit für die gemeinsame Zukunft.

Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Akt der Fürsorge. Regeln Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse fair, transparent und vorausschauend.

Unverbindliches Erstgespräch
Ein Paar unterzeichnet gemeinsam ein Dokument

Warum das Gesetz nicht immer passt.

Ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Diese Standardlösung ist für viele Paare passend, aber nicht für alle. Bei Unternehmern, grossen Vermögensunterschieden oder dem Wunsch nach maximaler finanzieller Unabhängigkeit kann eine individuelle Regelung sinnvoll sein. Ein Ehevertrag schafft von Beginn an klare Verhältnisse und verhindert im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen.

Unsere Leistungen im Überblick

Paar in einem Beratungsgespräch

Beratung zu Güterständen

Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft und finden die für Sie passende Lösung.

Hand schreibt mit einem Füllfederhalter auf einem Dokument

Ausarbeitung & Beglaubigung

Wir formulieren Ihren individuellen Ehevertrag rechtssicher und begleiten Sie zum Notar für die öffentliche Beurkundung.

Ein Dokument wird mit einem Stift überarbeitet

Anpassung von Verträgen

Das Leben verändert sich. Wir helfen Ihnen, bestehende Eheverträge an neue Gegebenheiten wie Firmengründung oder Erbschaft anzupassen.

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch

Ein erstes informatives Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Das Güterrecht in der Schweiz: Eine Grundlage für den Ehevertrag

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt das eheliche Güterrecht. Der ordentliche Güterstand, der ohne Ehevertrag automatisch gilt, ist die Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird zwischen dem Eigengut jedes Ehegatten (was in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt wurde) und der Errungenschaft (was während der Ehe erarbeitet wurde) unterschieden. Bei einer Auflösung der Ehe wird die Errungenschaft hälftig geteilt. Ein Ehevertrag ermöglicht es, von dieser Regelung abzuweichen.

Mit einem öffentlich beurkundeten Ehevertrag können Paare stattdessen die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei der Gütertrennung bleibt jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens und verwaltet es selbständig. Dies ist oft für Paare sinnvoll, bei denen ein Partner unternehmerisch tätig ist. Die Gütergemeinschaft, die selten gewählt wird, fasst das Vermögen zu einem Gesamtgut zusammen. Ein Ehevertrag kann auch innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung Modifikationen vorsehen, beispielsweise eine andere Aufteilung des Vorschlags. Die Kosten für die Beratung und Beurkundung in Schweizer Franken (CHF) sind eine geringe Investition im Vergleich zu den potenziellen Kosten und emotionalen Belastungen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung.