Ein aufgeschlagenes, juristisches Buch

Umfassende juristische Begleitung

Wir bieten Ihnen einen vollständigen Service von der ersten Frage bis zum finalen, notariell beglaubigten Dokument.

Beratung zu den Güterständen

Der erste Schritt ist das Verständnis. Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Regelungen und die vertraglichen Möglichkeiten. Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche und finanzielle Situation, um die für Sie optimale güterrechtliche Lösung zu identifizieren – sei es die modifizierte Errungenschaftsbeteiligung oder die Gütertrennung.

Ausarbeitung und notarielle Beglaubigung

Basierend auf Ihren Wünschen und unserer Beratung entwerfen wir einen massgeschneiderten, rechtssicheren Ehevertrag. Wir formulieren klar und unmissverständlich, um zukünftige Interpretationskonflikte zu vermeiden. Anschliessend organisieren und begleiten wir Sie zum Termin bei einem Notar für die öffentliche Beurkundung, die in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anpassung bestehender Eheverträge

Ein Ehevertrag ist kein starres Dokument. Lebensumstände ändern sich durch eine Firmengründung, eine Erbschaft, die Geburt von Kindern oder einen geplanten Immobilienkauf. Wir analysieren Ihren bestehenden Vertrag und prüfen, ob er noch Ihrer aktuellen Situation entspricht. Bei Bedarf erarbeiten wir einen Änderungsvertrag, der ebenfalls notariell beurkundet wird.

Kosten & Nutzen

Die Kosten für einen Ehevertrag (Beratung, Ausarbeitung und Notariatsgebühren) variieren je nach Komplexität. Die Investition, oft im Bereich von wenigen tausend CHF, ist jedoch gering im Vergleich zu den potenziell hohen Kosten einer strittigen Scheidung. Sie investieren in Klarheit und die Vermeidung zukünftiger Konflikte.

Häufig gestellte Fragen

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit abschliessen?

Ja, absolut. Ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe abgeschlossen oder geändert werden. Er bedarf jedoch immer der Zustimmung beider Ehegatten und der öffentlichen Beurkundung.

Was kann in einem Ehevertrag NICHT geregelt werden?

Rein persönliche Angelegenheiten (z.B. Treuepflicht) oder Regelungen zum Kindesunterhalt können nicht willkürlich festgelegt werden. Ein Ehevertrag regelt primär die güterrechtlichen Verhältnisse. Regelungen für den Scheidungsfall (z.B. nachehelicher Unterhalt) können in einer separaten Scheidungskonvention getroffen werden.

Ist Gütertrennung immer die beste Lösung für Unternehmer?

Nicht zwingend. Während die Gütertrennung das Geschäftsvermögen klar vom Privatvermögen des Partners trennt, kann sie den nicht-unternehmerischen Partner im Scheidungsfall benachteiligen. Oft ist eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, bei der der Unternehmenswert dem Eigengut zugewiesen wird, eine fairere Lösung. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Sorgen Sie gemeinsam für die Zukunft vor.

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